Thorsten Logge und Telse Rüter
„Die Nationalisierung der Massen“, schrieb Thorsten Logge in seinem Beitrag „Mediale Leuchtfeuer im Nationsdiskurs“ vom 1. Juni 2012 an dieser Stelle, „ging einher mit und ist abhängig von der Entwicklung und Verbreitung der technischen Verbreitungsmedien. Sie bilden die imagined community als Handlungsgemeinschaft ab und stellen sie darüber zugleich her“. Lässt sich dieser Ansatz aus der Nationalismusforschung zum 19. Jahrhundert auf ein aktuelles Medienereignis wie den Eurovision Song Contest (ESC) übertragen?
Oder anders gefragt: Kann eine kollektive europäische Identität medial-performativ hergestellt werden?
Identitäten
Identitäten entwickeln sich in einem fortlaufenden Prozess ständig weiter. Grundsätzlich lässt sich unterscheiden zwischen individuellen Identitäten, die das Ich konstituieren, und damit verknüpft kollektiven Identitäten, die das Ich in ein Zugehörigkeitsverhältnis zu Gruppen und Gemeinschaften setzen. Diese Zuschreibungen und Mitgliedschaftszuweisungen lassen bei den Individuen ein „Wir-Gefühl“ entstehen, das sich auf Kategorien bezieht wie Sprache, Werte und Normen, Religionen, Gender, sozialen Stand, Erfahrungen und Erinnerungen. Einzelne Kategorien werden dabei als „gemeinsame“ gedeutet, denen man sich zugehörig fühlt oder denen man zugeordnet wird. Parallel erfolgt über die explizit benannten Gemeinsamkeiten bewusst und unbewusst eine Abgrenzung vom Anderen. Identitäten sind dabei stets im Fluss: Mit jeder neuen Erfahrung besteht das Potenzial zur Veränderung der individuellen wie kollektiven Identität.
Kulturelle Praktiken, die von Individuen als Gemeinsamkeiten, als Gruppenpraktiken gedeutet werden, erleichtern ihnen eine identitäre Bezugnahme. Reflektierte und nicht-reflektierte Alltagspraktiken wie etwa Essen, Trinken, Kommunikationsverhalten oder Rituale beeinflussen die emotionale Bindung an ein Kollektiv. Der Einzelne kann diese zumeist nicht explizit benennen, identifiziert jedoch tatsächlich oder vermeintlich abweichende Praktiken schnell und grenzt sich von diesen bewusst ab. Sie sind – im Unterschied zum „Eigenen“ – das Fremde.
In der sozialwissenschaftlichen wie auch der historischen Forschung beschäftigen sich kulturelle und politische Ansätze mit dem Begriff der „Identität“. Essenzialistische Ansätze gehen dabei davon aus, dass sich Identitäten durch permanente Wechselwirkungen zwischen Individuum und kulturellem Umfeld weiterentwickeln. Konstruktivistische Ansätze hingegen argumentieren, dass Identität vor allem diskursiv hergestellt wird. Demnach basiert eine kollektive Identität vorrangig auf einem Bezug auf als gemeinsam erachtete politische und soziale Werte. Die sozialwissenschaftliche Forschung betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung kommunikativer Netzwerke in einem europaweiten politischen öffentlichen Raum.
Europäische Identität
Lässt sich eine kollektive Identität einer „Nation Europa“ diskursiv herstellen?
Seit Beginn des europäischen Integrationsprozesses bemühen sich die Institutionen der europäischen Gemeinschaften um die Konstruktion eines Zusammengehörigkeitsgefühls der Bürger in Europa. Europapolitiker argumentieren, dass die Zusammenlegung wirtschaftlicher und politischer Sektoren nur auf Akzeptanz stoße, wenn die Bürger mit dem Raum „Europa“ ein Wir-Gefühl verbinden. Doch worauf kann dieses Gefühl basieren?
Die europäischen Staats- und Regierungschefs benannten „gemeinsame“ europäische Werte explizit erst mehr als 20 Jahre nach der Gründung der ersten gemeinschaftlichen Institutionen im Jahre 1973. Am 14. Dezember verabschiedeten sie eine Deklaration zur europäischen Identität. Sie geht auf Entwürfe aus der Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ) der Außenminister der EG-Mitgliedstaaten zurück, die seit 1970 eine Harmonisierung und Koordination der nationalen Außenpolitiken anstreben. Als Grundlagen einer europäischen Identität benennt die Deklaration „die Grundsätze der repräsentativen Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der sozialen Gerechtigkeit, die das Ziel des wirtschaftlichen Fortschritts ist, sowie der Achtung der Menschenrechte“.((1)) Gemeinsamkeiten, die über Merkmale wie Sprache, Religion, Symbole oder Traditionen hergestellt werden, sind hier nicht explizit aufgeführt. Vielmehr betont die Deklaration eine „Vielfalt der Kulturen“ in Europa. Ihre Grundsätze wurden 1992 im EU-Gründungsvertrag von Maastricht und den Folgeverträgen von Amsterdam und Nizza wieder aufgenommen. In der Präambel des Vertrags von Maastricht wurde als neues Element die gemeinsame Vergangenheit der Überwindung der Teilung Europas ergänzt. Stark betont wird der Wunsch nach einem Gemeinschaftsgefühl.
Die Nation ist ein Ereignis
Die konstruktivistische Nationalismusforschung geht davon aus, dass die Nation (gemeinhin verstanden als kollektive Identität, nicht als Staat) ein Produkt sozialer Kommunikation ist und also mittels Kommunikation hergestellt wird. Primärer Ort der Nationsproduktion ist nach diesem Verständnis die Versammlungsöffentlichkeit. Versteht man die Versammlungsöffentlichkeit als Produktionsort der Nation, die dort versammelten Akteure als ihre Produzenten und deren Kommunikation als Akt ihrer Produktion, so wird darüber zugleich auch die Ereignishaftigkeit der Nation behauptet. Die Nation, so ließe sich hier festhalten, ereignet sich in der Kommunikation, sie ist Ereignis. Die Nation ist dabei jedoch stets eine von vielen Identitäten. Sie wird situativ mit anderen Identitäten (Religion, regionale Zugehörigkeit, Geschlecht, Klasse usw.) verknüpft.
Die Nation ist ein Medienereignis
Die medial gestützte Konstruktion der Nation lässt sich am Beispiel von Nationalfeiern veranschaulichen: Nationalfeiern sind kommunikative Großereignisse, in denen es vornehmlich um die Nation geht. Das Nationalfest ereignete sich in den Medien. Die Imagined Community der Nation lässt sich als Medienereignis verstehen, insofern die vorgestellte Gemeinschaft ausschließlich medial vermittelt werden kann. Dies gilt für die deutsche Nationsbildung im 19. Jahrhundert beispielsweise insbesondere für dezentrale Veranstaltungen wie das Nationalfest zum Jahrestag der Schlacht von Leipzig am 18. Oktober 1814 oder die Schillerfeiern von 1859.
Die mediale Festberichterstattung erscheint dabei als konstativ: Zeitungen und Zeitschriften berichten vom Fest, indem sie es zunächst einmal nur abzubilden scheinen. Es wird gesagt, was passiert, die Zeitungen scheinen „die historischen Ereignisse so zu beschreiben, wie sie sich zugetragen haben“.((2)) Zugetragen aber haben sich viele Einzelfeste, die erst in der Summe als Nationalfest verstanden werden können. Das Nationalfest selbst ist als Gesamtes somit nur über die Berichterstattung erfass- und erlebbar. Durch die Schilderungen vieler zeitgleich stattfindender Feiern wird die nationale Handlungsgemeinschaft im Fest abgebildet und darüber zugleich hergestellt. Durch die Vernetzung der einzelnen Handlungsräume in der Berichterstattung wird die Nation als Handlungsgemeinschaft medial erfahrbar gemacht. Die Konstruktion der Nation als kollektive Identität hat somit eine medientechnische Dimension. Medien bilden die nationale Gemeinschaft niemals nur ab, sondern Medien stellen sie über die Abbildung zugleich auch her. Medienberichterstattung ist daher nie nur konstativ, sondern immer auch performativ.
Lässt sich mit dieser medientechnischen Nationsbildung auch eine europäische Nation konstruieren? Inwieweit lässt sich dieser am Beispiel der Schillerfeiern von 1859 entwickelte Ansatz auf Europa übertragen? Ist ein europäisches Nationalfest vorstellbar, über das eine europäische Identität verhandelt und zugleich auch hergestellt werden könnte?
IV. Der ESC – ein Medienereignis zur Konstruktion europäischer Identität?
Mit dem Eurovision Song Contest findet tatsächlich jedes Jahr ein großes europäisches Fest statt, das von über 100 Millionen Fernsehzuschauern dezentral an vielen Orten gleichzeitig wahrgenommen wird. Die Ähnlichkeiten mit den Nationalfeiern des 19. Jahrhunderts sind auffällig. Dabei vereint der ESC Elemente des zentralen und des dezentralen Nationalfestes in einer Veranstaltung. Es wird über ein gemeinschaftliches Erlebnis, die europaweite Auswahl eines gemeinsamen Sieger-Liedes, ein kulturelles Ereignis gefeiert.
Der erste Teil der Veranstaltung lässt sich dem Typus des Nationalfests an einem zentralen Ort zuordnen. Ähnlich wie etwa beim Hambacher Fest senden die verschiedenen Nationen Europas ihre Delegationen an einen gemeinsamen Festort. Dort zelebrieren die Delegationen einen SängerInnenwettstreit, der mittels Live-Fernsehübertragung in alle Teilnehmerstaaten gesendet wird. Hier werden oft lokale ESC-Einzelfeste abgehalten, in deren Mittelpunkt die Übertragung des Musikwettbewerbs steht.
Die Punktevergabe im zweiten Teil der Veranstaltung entspricht dem Typus des dezentralen Nationalfestes. Jedes Teilnehmerland vergibt nun im Rahmen einer Live-Schaltung seine Punkte für die Teilnehmer des Wettbewerbs. In einer gut zweistündigen Prozedur entsteht hier ein mediales Netz aller ESC-Teilnehmerländer, das auch die Länder repräsentiert, die es nicht ins Finale geschafft haben. Strukturell ist damit die Möglichkeit einer medialen Vernetzung lokaler Festräume zu einem überlokalen, abstrakten, europäischen Festraum im Namen des ESC grundsätzlich möglich. Wird auf diese Weise in der ESC-Fernsehübertragung eine europäische Handlungsgemeinschaft im Fest abgebildet und darüber zugleich auch hergestellt? Wird also hier – analog zur medial gestützten Nationsbildung in den Schillerfeiern von 1859 – eine „Nation Europa“ konstruiert?
Zunächst einmal provoziert der ESC jährlich einen Akt der Nationalisierung, genauer: der alten Nationalstaaten, nicht einer Nation Europa. Der Akt besteht in der Entsendung der nationalen Repräsentanten, die im Wettstreit mit nationalen Symbolen besetzt werden. In einigen ESC-Ländern geht der Entsendung zudem ein nationaler Vorentscheid voraus. Die Delegation ist damit Repräsentantin einer bereits imaginierten Gemeinschaft und nicht Repräsentantin eines Teils einer noch zu bildenden Gemeinschaft. Die Lieder im Wettbewerb stehen symbolisch für die einzelnen Nationen. Die VertreterInnen der Nationen werden – mit nationaler Symbolik besetzt – zum Austragungsort des Wettbewerbs geschickt.
Noch schwerwiegender ist der zweite Nationalisierungsakt, der im Rahmen der Punktevergabe erfolgt. Dabei handelt es sich vorrangig um eine national organisierte Bewertung der Teilnehmer. Jedes Teilnehmerland verteilt dabei die Punkte ausschließlich innerhalb seiner nationalstaatlichen Struktur. Eine Selbstwahl ist dabei ausgeschlossen. Diese Wahl lässt sich als Nationalisierungsakt deuten, als Akt einer volontaristischen nationalen Willensbildung, deren Ergebnis im Anschluss per Liveschaltung an die anderen Nationen vermittelt wird. Der Wettbewerbscharakter zwischen den Nationalstaaten steht dabei an erster Stelle. Bei der zentralen Zusammenschaltung der nationalen Festorte am Veranstaltungsort bleibt im Wahlakt die Abgrenzungskategorie weiterhin national. Zu nationalen Gemeinschaften vernetzte regionale Versammlungsöffentlichkeiten werden mittels Live-Schaltungen verbunden, ohne tatsächlich eine versammelte Gemeinschaft zu bilden.
Hier ein Beispiel von der Punktevergabe des ESC 2011:
Quelle: youtube
Die Delegationen transportieren nationale Inhalte auf eine europäische Ebene, ohne europäische Inhalte zurück in ihre Regionen zu kommunizieren. Vielmehr wird, wie 1973 im Dokument zur europäischen Identität betont, die Vielfalt der Kulturen (hier verstanden als Nationen) weitaus stärker gefördert als europäische Gemeinsamkeiten. Nach Abschluss der Wahl steht als Sieger zwar ein „europäisches Lied“ fest, das auf nationale und regionale Ebenen zurückgetragen wird. Wenn aber zur Bildung kollektiver europäischer Identität analog zur nationalen Identitätsbildung die Verknüpfung der jeweiligen lokalen Versammlungsöffentlichkeit mit einer überregionalen, abstrakten Gemeinschaft notwendig ist, dann ist der ESC hierfür nicht geeignet. Die lokalen Handlungsräume der Akteure werden eben nicht mit „Europa“ verbunden, sondern durch eine zweimalige Nationalisierung bei jedem ESC (re-)nationalisiert.
Unterstützt der ESC also die Konstruktion nationaler oder “europäischer” Identitäten?
Das von allen gewählte Siegerlied steht am Ende als Symbol für eine gemeinsame europäische Entscheidung. Diese wird in den folgenden Wochen auf regionale Ebenen zurückgetragen – das Lied wird europaweit beworben und gespielt, und erlangt so einen Wiedererkennungswert in allen teilnehmenden Nationen. Treffen sich ein Schwede und ein Italiener in Nordamerika, so kann beim gemeinsamen Hören des Liedes dort ein Zusammengehörigkeitsgefühl beider entstehen. Aber auch innerhalb Europas kann das Lied im Vergleich zu traditionellen nationalen Stücken ein Gemeinschaftsgefühl bei interkulturellen Festen erzeugen.
Zudem hat sich beim ESC – intendiert oder nicht – eine spezifische gemeinsame europäische oder ESC-Popmusikkultur entwickelt. Komponisten schreiben Stücke für die Delegationen nicht nur auf „ihre“ Nation begrenzt, sondern auch für VertreterInnen anderer Länder nicht selten in transnationaler Zusammenarbeit. Folklore und traditionelle Stücke sind jedes Jahr Teil des Wettbewerbs. Sie werden vom Publikum jedoch häufiger als „Scherz“ rezipiert denn als mögliche Sieger. Erfolgreicher waren in den letzten Jahren beim ESC regionale Varianten einer Art „europäisierten“ Popkultur, mit denen sich Bürger in ganz Europa grundsätzlich identifizieren können.
Dennoch kann von einer Produktion europäischer Identität vergleichbar der nationalen nicht wirklich gesprochen werden. Gemäß dem Ansatz zur performativen Nationsbildung im Fest ist hierfür eine Vernetzung von lokalen, individuellen Handlungsräumen mit einem überlokalen, als „national“ (oder hier „europäisch“) gedeuteten gemeinsamen Handlungsraum nötig. Dies jedoch leistet der ESC als europäisches „Nationalfest“ nicht. Statt nationale Identitäten zu überwinden oder ihnen zumindest gleichbedeutend eine europäische Identität zur Seite zu stellen, provoziert der ESC jedes Jahr aufs Neue einen zweifachen Nationalisierungsakt und fördert damit die (Re-) Produktion nationaler Identitäten.
Der ESC dient demnach nur bedingt der Herausbildung einer europäischen Identität. Nicht die Einbindung des Individuums in die überlokale europäische Gemeinschaft steht hier im Mittelpunkt, sondern die Vernetzung nationalisierter Versammlungsöffentlichkeiten im Wettbewerb der europäischen Nationen.
Der Wahlmodus verstärkt dies noch. Jede Nation schickt ihren nationalen Vertreter, der durch einen wie auch immer organisierten nationalen Wahlakt ermittelt wurde. Anschließend bewerten die Anderen diesen nationalen Vertreter und darüber die entsendende Nation (oder den nationalen Willensakt, der zur Entsendung führte) gleich mit. Diese Bewertungen werden in der Rezeption dann wiederum gern national gedeutet und bewertet und produzieren je nach Ausgang der Veranstaltung neue Abgrenzungskollektive („die Oststaaten halten zusammen“, „der Balkan verteilt die 12 Punkte unter sich“, „die Skandinavier wählen sich immer selbst“).
Die Förderung einer europäischen Popkultur mit regionalen Accessoires mag durch den ESC befördert werden. Sie zu bewerten ist eine Frage des musikalischen Geschmacks. Zur Herausbildung einer europäischen Identität scheint der ESC dagegen eher nicht geeignet.
- Bulletin der Europäischen Gemeinschaften. Dezember 1973, n° 12. Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften. [↩]
- Jacques Derrida: Eine gewisse unmögliche Möglichkeit vom Ereignis zu sprechen, Berlin 2003, S. 21. [↩]
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Telse Rueter (1. November 2012). Europa bauen? Netz+Werk. Abgerufen am 13. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/sbfr